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   OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2015 - 9 S 24.14   

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https://dejure.org/2015,3498
OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2015 - 9 S 24.14 (https://dejure.org/2015,3498)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.02.2015 - 9 S 24.14 (https://dejure.org/2015,3498)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - 9 S 24.14 (https://dejure.org/2015,3498)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 LC 257/07

    Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Bemessung von Fremdenverkehrsbeiträgen nach

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2015 - 9 S 24.14
    Hierbei geht es nur um eine verwaltungspraktikable, pauschalierende Anknüpfung (vgl. insoweit: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23. März 2009 - 9 LC 257/07 -, Juris Rn. 36; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. November 2000 - 2 S 2061/98 -, Juris Rn. 36).

    Dass dies überwiegend wahrscheinlich unzulässig wäre, wenn - wie hier - an feststellbare Einnahmen eines zurückliegenden Zeitraums angeknüpft wird (vgl. insoweit: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23. März 2009 - 9 LC 257/07 -, Juris Rn. 36; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. November 2000 - 2 S 2061/98 -, Juris Rn. 36), ist nicht ersichtlich.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 2 S 2061/98

    Fremdenverkehrsbeitrag: Vorteil bei einer Klinik für Psychiatrie verneint;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2015 - 9 S 24.14
    Hierbei geht es nur um eine verwaltungspraktikable, pauschalierende Anknüpfung (vgl. insoweit: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23. März 2009 - 9 LC 257/07 -, Juris Rn. 36; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. November 2000 - 2 S 2061/98 -, Juris Rn. 36).

    Dass dies überwiegend wahrscheinlich unzulässig wäre, wenn - wie hier - an feststellbare Einnahmen eines zurückliegenden Zeitraums angeknüpft wird (vgl. insoweit: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23. März 2009 - 9 LC 257/07 -, Juris Rn. 36; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. November 2000 - 2 S 2061/98 -, Juris Rn. 36), ist nicht ersichtlich.

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern und Verpächtern beim Überlassen von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2015 - 9 S 24.14
    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 4. Juli 2013 - 4 ZKO 49/13 -, Juris Rn. 9 unter Hinweis auf Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22. November 2010 - 9 LC 393/08 -, Juris) hat das für eine entsprechende Regelung angenommen und hierbei auf das Bestimmtheitsgebot und das Gebot abgestellt, Wesentliches durch den Satzungsgeber selbst zu regeln.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 K 11/89

    Gemeinde; Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Anschaffung von Einrichtungen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2015 - 9 S 24.14
    Soweit die Beschwerde mit Blick auf ein zum niedersächsischen Landesrecht ergangenes Urteil des OVG Lüneburg vom 13. November 1990 (9 K 11/89, Juris) meint, dass in der Fremdenverkehrsbeitragssatzung festgelegt werden müsse, welcher Teil des Aufwandes für Fremdenverkehr über Fremdenverkehrsbeiträge gedeckt werden solle, zeigt sie nicht auf, dass nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg überwiegend wahrscheinlich Entsprechendes gelten würde, zumal es eine ausdrückliche Regelung zur satzungsmäßigen Bestimmung von Gemeindeanteilen anstelle des Beitragssatzes - nur - in § 2 Abs. 1 Satz 3 KAG für Straßenbaubeitragssatzungen gibt.
  • OVG Thüringen, 04.07.2013 - 4 ZKO 49/13

    Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Maßstabsregelung; Bestimmtheit; Gruppenzuordnung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2015 - 9 S 24.14
    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 4. Juli 2013 - 4 ZKO 49/13 -, Juris Rn. 9 unter Hinweis auf Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22. November 2010 - 9 LC 393/08 -, Juris) hat das für eine entsprechende Regelung angenommen und hierbei auf das Bestimmtheitsgebot und das Gebot abgestellt, Wesentliches durch den Satzungsgeber selbst zu regeln.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2018 - 6 C 10041/18

    Eine Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags ist insgesamt nichtig,

    Ein Beitragsmaßstab muss nämlich vollständig sein, d.h. für alle in Betracht kommenden Beitragsfälle eine rechtlich einwandfreie Regelung treffen (Grundsatz der konkreten Vollständigkeit des Beitragsmaßstabs, vgl. OVG RP, Urteile vom 10. Juli 1978 - 6 A 77/76 -, AS 15, 117; OVG RP, und vom 29. März 2000 - 6 A 10087/00.OVG -, ESOVG, Umdruck S. 5, sowie vom 29. März 2000 - 6 A 10086/00.OVG -, n.V., Umdruck S. 8; s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Februar 2015 - OVG 9 S 24.14 -, juris Rn. 13; Thüringer OVG, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 4 ZKO 49/13 -, juris Rn. 9).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2022 - 6 A 10962/21

    Heranziehung eines nur mittelbar Begünstigten zum Tourismusbeitrag

    Die Beklagte durfte damit den auf dem Tourismus beruhenden Teil des Umsatzes der Betriebsart Verpachtung bzw. Vermietung vollständig demjenigen der hierdurch ermöglichten Betriebsart anpassen (im Ergebnis ebenfalls: OVG Nds, Urteil vom 26. Mai 2020 - 9 KN 128/18 -, juris Rn. 205; BayVGH, Urteil vom 29. Januar 2020, a.a.O., juris Rn. 30, und Beschluss vom 16. August 2002 - 4 ZB 02.756 -, juris Rn. 2; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 2 MB 25/09 -, BA S. 5 f.; offenlassend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 9 S 24.14 -, juris Rn. 13).
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